Video Schnee Garantie

Les Menuires und Saint Martin de Belleville

initiieren die Regelung über die "SCHNEEGARANTIE"

Die drei wesentlichen Bestandteile unserer Vereinbarung:

1. Les Menuires und Saint Martin de Belleville, deren höchsten Pisten sich auf 2850 m Höhe befinden, sind durch hervorragende natürliche Schneebedingungen begünstigt. Diese werden durch über 400 Schneekanonen, die 40% des Skigebietes abdecken, ergänzt.


2.Zwei Gipfel (von 2700 m und 2850 m Höhe) werden, von den Pisten hoch oben bis ins Zentrum der Wintersportorte (d.h. über einen Höhenunterschied von jeweils 1000 m), von dem Kunstschnee begünstigt.


3. Dank dieser technischen Meisterleistung beginnt die Schneeproduktion im November und wird kontinuierlich den ganzen Winter lang fortgesetzt.
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BEI NICHTGEFALLEN GELD ZURÜCK
/ KOMPLETTE VERTRAGSORDNUNG

I. Wie kann man von diesem Vertrag
Gebrauch machen?

Um von diesem Vertrag Gebrauch machen zu können, muss Ihre Reservierung wie folgt vorgenommen worden sein:

* Entweder eine Reservierung Ihrer Unterkunft oder Ihres „All-inclusive-Aufenthaltes“ über die Reservierungszentrale « Les Menuires Réservation ». Die Unterkunft muss das Label „Schneegarantie – Bei Nichtgefallen Geld zurück“ besitzen.

* Oder eine Reservierung Ihrer Unterkunft oder Ihres « All-inclusive-Aufenthaltes » (Unterkunft + Skipässe für Les Menuires / Saint Martin de Belleville) bei einem Unterkunftsanbieter, der an der Aktion (siehe nachstehende Liste) teilnimmt.

* Oder falls alle Skipässe für Les Menuires / Saint Martin de Belleville über die Internetseite www.sevabel.com gekauft wurden, so fallen diese ebenfalls unter den Vertrag.

 

II. Wie nutze ich
diesen Vertrag?

Die offizielle Öffnungsrate der Pisten wird täglich auf der Empfangsseite der Homepage des Fremdenverkehrsamtes www.lesmenuires.com angegeben.

Falls die Öffnungsrate aufgrund von Schneemangel unter 80% liegt und Sie aus diesem Grund die Station verlassen möchten, können Ihnen die Kosten für Unterkunft und Skipass für Les Menuires / Saint Martin de Belleville für die nicht in Anspruch genommen Tage zurückerstattet werden.
Achtung: der Vertrag gilt nicht bei Unwetter, Stürme und starken Schneefällen. Jede vorzeitige Abreise aufgrund eines anderen Motivs außer Schneemangel gibt keinen Grund zu einer Rückerstattung.

III. Welche Schritte müssen bei
einer Abreise unternommen werden?

* Wenden Sie sich zuerst an Ihren Unterkunftsanbieter um diesem mitzuteilen, dass Sie abreisen möchten.

* Geben Sie nach Überprüfung der Öffnungsrate der Pisten dem Unterkunftsanbieter die Schlüssel zurück, der:

- Ihnen den „Unterkunftsanteil“ Ihres Aufenthaltes zurückerstattet.

- Ihnen ein Schreiben aushändigt, dass Ihre Abreise bescheinigt, so dass Sie bei einem der Schalter der Liftgesellschaft den „Liftpassanteil“ zurückerstattet bekommen (für Liftpässe, die gleichzeitig mit der Unterkunft im Rahmen des Schneegarantie-Vertrages oder auf der Internetseite der Liftgesellschaft www.sevabel.com gekauft wurden).


Liste der Unterkunftsanbieter, die an der Aktion teilnehmen. Chalet-hôtel Kaya, Hôtel L'Ours Blanc, Hôtel Le Menuire, Hôtel Le Pelvoux, Hôtel-club du Soleil Pierre-Blanche, Hôtel Saint Martin, Hôtel la Bouitte, Alp'hôtel, Résidence Les Montagnettes, Résidence Les Chalets du Soleil, Eurogroup/Adonis, Résidence Les Côtes d'Or, Agence 4-6 immobilier, Agence des Alpes, Agence des Belleville